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  • Herzlich Willkommen bei der

    Wasserwacht Pfarrkirchen

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DRSA-Silber

Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber ist von allen aktiven Rettern der Wasserwacht jährlich zu wiederholen. Die Leistungsanforderungen, vor allem das Schwimmen mit Kleidung, sind für einen untrainierten Schwimmer nur schwer zu erfüllen. Viele Wasserwacht-Gruppen bieten eine Ausbildung und Prüfung zum DRSA Silber jedoch auch für die Öffentlichkeit an.

Prüfungsleistungen DRSA Silber

Mindestalter: 14 Jahre
Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Die praktischen Prüfung umfasst den Nachweis folgender Fertigkeiten:

  • 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m in Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
  • 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • Sprung aus 3 m Höhe
  • 25 m Streckentauchen
  • Dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb von 3 Minuten mit dreimaligen Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie Fertigkeiten zur Befreiung aus:
    • Halsumklammerung von hinten
    • Halswürgegriff von hinten
  • 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je 1/2 Strecke mit Kopf- oder Achselgriff und einem dem Fesselschleppgriff (Standard Fesselschleppgriff oder Seemannsgriff)
  • Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgerätes (z.B. Gurtretter, Wurfleine oder Rettungsring)
  • Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
    • Sprung ins Wasser (Kopf- oder Startsprung)
    • 20 m Anschwimmen in Bauchlage
    • Abtauchen auf 3-5 m Wassertiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen
    • Lösen einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff
    • 25 m Schleppen
    • Sichern der geretteten Person
    • Anlandbringen der geretteten Person
    • Drei Minuten Vorführung der Herz- Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Die theoretische Prüfung umfasst den Nachweis folgender Kenntnisse:

  • Gefahren am und im Wasser
  • Rettungsgeräte
  • Hilfe bei Bade-, Boots-, und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung)
  • Vermeidung von Umklammerungen
  • Erste Hilfe
  • Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen
  • Aufgaben und Tätigkeiten der ausbildenden Wasserrettungsorganisation